Linz – Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 11. März 2025 macht deutlich: Bauvorhaben auf Flächen ohne rechtsgültige Widmung („weiße Flecken“) sind unzulässig. NEOS unterstützten im heutigen Standortausschuss die Forderungen nach einer gesetzlichen Novellierung, um die Rechtsprechung auch im oberösterreichischen Raumordnungsgesetz zu verankern.
„Es ist ein Unding, dass in Oberösterreich Bauprojekte auf rechtlich nicht abgesicherten Flächen durchgewunken werden. Das Höchstgericht hat dem jetzt einen Riegel vorgeschoben – und wir müssen das endlich gesetzlich verankern“, so Julia Bammer, stellvertretende Klubobfrau der NEOS im Oö. Landtag. Ein entsprechender Antrag, der in solchen Fällen eine aufschiebende Wirkung für Baubewilligungen forderte, wurde heute von der Landtagsmehrheit abgelehnt.