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Heizkostenzuschuss des Landes OÖ: ‚Mindestpensionist_innen‘ schauen durch die Finger

Felix Eypeltauer
Felix Eypeltauer
Felix Eypeltauer Fotocredit NEOS-7952x3976

Auf ein Missgeschick der Landesregierung bei der Ausgestaltung des Oö. Heizkostenzuschusses macht NEOS-Klubobmann Felix Eypeltauer jetzt aufmerksam: „Die Landesregierung hat beim Heizkostenzuschuss die Einkommensobergrenze für Alleinstehende so festgesetzt, dass sogar Bezieher_innen der Ausgleichszulage durch die Finger schauen. Das wird wohl nicht aus Absicht, sondern aus Schlampigkeit passiert sein, trotzdem betrifft es Tausende und muss rasch repariert werden.“ Die Höhe der Ausgleichszulage lag demnach schon im Jahr 2021 bei 1000,48 Euro, die Einkommensgrenze für den Heizkostenzuschuss bei Alleinstehenden lege aber bei 950 Euro, so NEOS.

NEOS OÖ fordern: Heizkostenzuschuss nach Bauchfleck reparieren und echte Entlastung durch Ende der Kalten Progression 

NEOS-OÖ-Klubobmann und Landessprecher Eypeltauer fordert deshalb Soziallandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer auf, die Einkommensobergrenze für den Heizkostenzuschuss anzupassen: „Nachdem die Bundesregierung mit Gutscheinen wirr Geld übers Land verstreut und nicht einmal kontrolliert, ob eine Bedürftigkeit besteht, verbockt die Landesregierung den Heizkostenzuschuss. Mein Ratschlag an die ÖVP-geführten Regierungen im Bund und Land ist: Statt einen Bauchfleck nach dem anderen zu produzieren, einfach die kalte Progression abschaffen und so die Menschen wirklich entlasten.“ Schon ein Heben der Einkommensgrenze um etwas mehr als 50 Euro würde tausenden Ausgleichszulagebezieher_innen den Anspruch auf Heizkostenzuschuss ermöglichen. 

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