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110 kV-Leitungen gehören unter die Erde

„Energiesicherheit ist ein wichtiges Anliegen,“ so Nationalratsabgeordnete Karin Doppelbauer, NEOS-Spitzenkandidatin in Oberösterreich für die Nationalratswahl. Dafür werden laut NEOS erhebliche Investitionen in die Infrastruktur nötig sein. Jedoch stoßen die geplanten Freileitungen auf erheblichen Widerstand der betroffenen Bevölkerung, zumal mit Erdleitungen eine Alternative zur Verfügung steht. Abhängig von der Netzebene sowie vor allem auch von den geographischen Voraussetzungen können Erdleitungen zwar mitunter Mehrkosten insbesondere bei der Errichtung verursachen, genau das ist aber beispielsweise bei der geplanten Leitung im Mühlviertel nicht der Fall.

„Wir finden es unfair, dass ein so massiver Eingriff in die Landschaft und Lebensqualität der Betroffenen umgesetzt werden soll, obwohl es längst bessere Lösungen gibt. Wir bringen daher am Donnerstag im Parlament einen Gesetzesvorschlag ein, wonach 110 kV-Leitungen nur mehr dann als Freileitungen gebaut werden dürfen, wenn die entsprechende Erdleitung um das 2,5-Fache teurer wäre“, erklärt Doppelbauer.  „Davon sind wir im Mühlviertel weit entfernt. Es ist sogar fraglich, ob die Erdleitung in Errichtung und Betrieb überhaupt teurer wäre. Entsprechende Gutachten sprechen von annähernd gleichen Kosten“, so Doppelbauer.

„Wir NEOS werden daher auch nach der Wahl alles tun, um diese Ungerechtigkeit zu verhindern,“ verspricht Karin Doppelbauer.


Der Antrag der NEOS lehnt sich an die Rechtlage an, wie es sie in Deutschland oder der Schweiz bereits gibt. Aber auch im Bundesland Salzburg sind Erdleitungen für 110kV bereits gesetzlicher Standard.

Während auf niedrigeren Netzebenen das Legen von Erdkabeln als Alternative zur Freileitung mittlerweile auch in Österreich Usus ist, werden 110kV Leitungen hierzulande noch regelmäßig oberirdisch geplant und errichtet. Diese unzeitgemäße Praxis stößt jedoch zusehends auf Unverständnis der betroffenen Anrainer, da mittlerweile zahlreiche, im Ausland bereits standardmäßig angewandte innovative Methoden die Kosten für Erdkabel erheblich reduziert haben und die bereits erwähnten Beeinträchtigungen von Landschaftsbild, Umwelt und Volkswirtschaft in die Kosten nicht einberechnet werden. Um solche Konflikte zu vermeiden gibt es in Deutschland und der Schweiz klare gesetzliche Regelungen, welche unter entsprechenden Voraussetzungen zu Erdkabeln verpflichten (EnWG §43 bzw. Elektrizitätsgesetz und Stromversorgungsgesetz Art.15c). Auch in Österreich gibt es in Salzburg auf Landesebene eine entsprechende rechtliche Regelung (Salzburger Landeselektrizitätsgesetz § 54a).

 

 

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