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„Wir brauchen endlich klare gesetzliche Grundlagen, um Eltern zur Zusammenarbeit mit der Schule zu bewegen oder zu sogar zu verpflichten. In Fällen, in denen Eltern wiederholt und grundlos ihrer Verantwortung nicht nachkommen, sollten Verwaltungsstrafen als letztes Mittel erwogen werden. Das Wohl der Kinder steht im Mittelpunkt unserer Forderung.“
Linz - NEOS OÖ bringen diese Woche gemeinsam mit ÖVP und FPÖ im Landtag einen Antrag ein, der darauf abzielt, die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schulen zu verbessern. Der Antrag fordert die Landesregierung auf, bei der Bundesregierung Maßnahmen zur Stärkung dieser Zusammenarbeit einzufordern und klare gesetzliche Grundlagen dafür zu schaffen. Ein zentraler Aspekt des Antrags ist die Forderung, dass Eltern stärker ihrer Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Schule ihrer Kinder nachkommen müssen. Dies schließt die Option ein, Verwaltungsstrafen für Eltern einzuführen, die wiederholt und ohne triftigen Grund die Kooperation mit der Schule verweigern.
Julia Bammer, NEOS-OÖ Bildungssprecherin, dazu: „Wir brauchen endlich klare gesetzliche Grundlagen, um Eltern zur Zusammenarbeit mit der Schule zu bewegen oder zu sogar zu verpflichten. In Fällen, in denen Eltern wiederholt und grundlos ihrer Verantwortung nicht nachkommen, sollten Verwaltungsstrafen als letztes Mittel erwogen werden. Das Wohl der Kinder steht im Mittelpunkt unserer Forderung.“
OÖVP-Bildungssprecherin Regina Aspalter zum gemeinsamen Antrag: „Wir bekennen uns dazu, unseren Kindern die bestmögliche Schulbildung zu ermöglichen. Das Potenzial und die Talente der Schülerinnen und Schüler zur Entfaltung zu bringen, ist die gemeinsame Verantwortung der Eltern sowie Pädagoginnen und Pädagogen. Umso unverständlicher ist es, dass einzelne Eltern die Zusammenarbeit mit der Schule verweigern. Inakzeptabel ist es insbesondere dann, wenn ein Fehlverhalten des eigenen Kindes vorliegt. Klare und wirksame Regelungen sind hier unumgänglich.“
LAbg. Stefanie Hofmann, Bildungssprecherin der FPÖ Oberösterreich: „Eltern haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, die schulische Bildung zu unterstützen. Es soll im Ernstfall auch die Möglichkeit geben, Eltern zur Verantwortung zu ziehen, falls mildere Maßnahmen nicht greifen. Als Vorbild könnte die Regelung beim Schulschwänzen dienen.“
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