ÖVP-Wahlkampfschmäh bei Kinderbetreuung
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Gemeinsam brachten der NEOS-Landtagsklub und der Grüne Landtagsklub gestern einen Antrag ein, der ermöglichen soll, dass künftig jeder Klub im Oö. Landtag Initiativanträge stellen kann. Die aktuelle Regelung in der Landtagsgeschäftsordnung sieht dieses Recht für Klubs mit zwei Abgeordneten, wie etwa NEOS, nämlich noch nicht vor. Es dürfe keine Landtagsklubs erster und zweiter Klasse geben, so NEOS-Klubobmann Felix Eypeltauer: „Die Oberösterreicher_innen haben am 26. September sechs Parteien in den Landtag gewählt, damit gibt es jetzt auch sechs Landtagsklubs in Oberösterreich. Eigentlich sollte jede Wählerin und jeder Wähler davon ausgehen dürfen, dass auch jeder Klub die gleichen Möglichkeiten zu arbeiten hat und damit die Interessen der Bevölkerung optimal vertreten kann. Das grundlegendste aller parlamentarischen Instrumente ist hierbei der Initiativantrag, mit dem Ideen überhaupt erst in den parlamentarischen Prozess eingebracht werden können. Den verwehrt die Geschäftsordnung jedoch Klubs mit zwei Abgeordneten. Das ist undemokratisch. Es gibt kein einziges Argument dafür.“ Auch der Antrag, den NEOS und Grüne dazu einbrachten, sei ein Initiativantrag, den NEOS also nicht allein einbringen hätten können.
Dass dieses so grundlegende parlamentarische Instrument nicht allen Klubs offensteht, dürfte vor allem historische Gründe haben und muss rasch im Sinne der lebendigen Demokratie in Oberösterreich ausgebessert werden: „Bis auf die Periode 1967 - 1973, in der die FPÖ mit zwei Abgeordneten vertreten war, gab es im Oö. Landtag nie eine Fraktion mit weniger als drei Mitgliedern. Die Frage stellte sich also 49 Jahre lang nicht. Der Landtag muss jetzt mit der Zeit gehen. Mittlerweile, im Jahr 2022, ist es Zeit, allen Klubs gleichwertig die Mitgestaltung unseres Landes zu eröffnen. Dafür braucht es ein Antragsrecht, bei dem bereits zwei Abgeordnete eines Klubs Initiativanträge stellen dürfen. Es gibt keinen Grund, warum der Gesetzgeber sich hier nicht selbst stärken und die gegenständliche Regelung modernisieren sollte.“
Der Klubobmann der Grünen im Oö. Landtag, Severin Mayr, hat den Antrag der NEOS mit seiner Unterschrift unterstützt: „Jeder Landtagsklub soll ordentlich arbeiten und damit seinen WählerInnen-Auftrag voll erfüllen können. Daher ist die Forderung der NEOS nach einem Antragsrecht völlig verständlich und wir Grüne unterstützen diesen Antrag gerne mit der erforderlichen dritten Unterschrift. Es gebietet das demokratische Selbstverständnis, dass dieser Antrag überhaupt zur Behandlung gebracht werden kann. Demokratie bedeutet Meinungsvielfalt und damit auch das Recht, als Landtagsklub eigene Ideen einbringen zu können. Dieses Recht sollen natürlich auch die Abgeordneten der NEOS haben. Ob ein Antrag angenommen oder abgelehnt wird, entscheidet dann die Mehrheit im Landtag.“
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