Nur in 52 Gemeinden in Oberösterreich (das sind 11% der Gemeinden) müssten den Bürger:innen künftig aktiv Informationen zur Verfügung gestellt werden, weil das Gesetz erst ab 5000 Einwohner:innen greifen soll. Damit bleiben in Oberösterreich also 386 Dunkeldörfer (das sind 89% der Gemeinden). Die Bürger:innen müssten in diesen Gemeinden selbst nachfragen und ihr Recht auf Information einfordern. Das ist kompliziert, rechtlich für die meisten unklar - und kann unangenehm werden: Wer in einer kleinen Gemeinde lebt, weiß, dass eine unangenehme Frage beim Gemeindeamt schnell unangenehme Folgen und persönliche Nachteile mit sich bringen kann. Wenn sich eine solche Gemeinde dann auch noch weigert, Informationen herauszugeben, dann bleibt den Fragenden nur der Rechtsweg. Selbst wenn man also den Mut zusammengebracht hat, nachzufragen, müsste man in so einem Fall dann auch noch rechtliche Schritte setzen“, sagt NEOS OÖ-Landessprecher und Klubobmann Felix Eypeltauer.