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Transparenz statt Blackbox: Unsere erste IFG-Anfrage an die LINZ AG

Mit 1. September 2025 fällt in Österreich das Amtsgeheimnis – das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gibt allen das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen. Wir nutzen dieses Recht sofort und haben als NEOS Linz die erste IFG-Anfrage an die LINZ AG gestellt. Ziel: volle Offenlegung aller Zahlungen seit 2019 an Parteien, parteinahe Organisationen und parteieigene Unternehmen – inklusive Zweck, Höhe und Rechtsgrundlage.

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Warum das wichtig ist 

Staatsnahe Unternehmen wie die LINZ AG bewegen viel Geld der Linzer:innen. Transparenz schützt Steuergeld vor Missbrauch, fairen Wettbewerb vor politischer Bevorzugung und Vertrauen in unsere Stadt.

Ein konkreter Anlass liegt bereits vor: Laut Rechenschaftsbericht der SPÖ 2023 erhielt der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband OÖ (SWV OÖ) 7.500 € von der LINZ AG. Wir wollen wissen, ob das ein Einzelfall war – oder die Spitze des Eisbergs. 

Rechtliche Basis & Fristen

Das IFG ist seit 1. September 2025 in Kraft; es schafft das Amtsgeheimnis ab und verpflichtet öffentliche Stellen zur proaktiven Veröffentlichung vieler Informationen. 

Antwortfrist: Grundsätzlich 4 Wochen, in begründeten Fällen verlängerbar (max. 8 Wochen). Für unsere Anfrage bedeutet das eine Frist bis Ende September. 

Unser Anspruch

Transparenz darf kein parteipolitisches Projekt sein – sie schützt alle. Wir werden die Antwort der LINZ AG prüfen und öffentlich machen. Sollte die Auskunft unvollständig sein, nützen wir die im IFG vorgesehenen Rechtsmittel. 

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