
Gefordertes Pride-Verbot klar freiheits- und verfassungsfeindlich
"Die Freiheitlichen reißen solche Debatten bewusst an, um die Grenzen des Gewohnten und Sagbaren zu verschieben."
„Unternehmen, die mit öffentlichen Geldern arbeiten, stehen besonders in der Verantwortung sich selbst klare Regeln aufzuerlegen, um Freunderlwirtschaft zu vermeiden."
Linz – Der Landesrechnungshof (LRH) hat die Umsetzung von Empfehlungen zu Rechts- und Beratungsleistungen in der OÖ Gesundheitsholding GmbH und der Kepler Universitätsklinikum GmbH geprüft und kritisiert, dass wichtige Punkte nur teilweise umgesetzt wurden.
„Unternehmen, die mit öffentlichen Geldern arbeiten, stehen besonders in der Verantwortung sich selbst klare Regeln aufzuerlegen, um Freunderlwirtschaft zu vermeiden. Die heute veröffentlichte Folgeprüfung des Landesrechnungshofs zeigt jedoch, dass man sich dem Problem der Beauftragung von Unternehmen mit Bezug zu Mitgliedern des Aufsichtsrats nur halbherzig gewidmet hat“, kritisiert der Vorsitzende des Kontrollausschusses und NEOS-Klubobmann Felix Eypeltauer.
Der Landesrechnungshof stellt in seiner erneuten Prüfung fest, dass zwar eine Gesellschafterweisung zur Kenntnis gebracht wurde, klare Regelungen jedoch nicht in die Geschäftsordnungen der OÖ Gesundheitsholding GmbH und des Kepler Universitätsklinikums aufgenommen wurden, um den Umgang mit Aufträgen an Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. deren Unternehmen regelt. „Es kann und darf nicht sein, dass solche eindeutigen Genehmigungspflichten immer noch fehlen. Wir brauchen volle Transparenz und klare Regeln“, fordert Eypeltauer und will ein entschlosseneres Vorgehen.
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