ÖVP-Wahlkampfschmäh bei Kinderbetreuung
„Die jüngsten Aussagen von Bundeskanzler Nehammer zur Kinderbetreuung sind nichts weiter als ein Wahlkampfschmäh“
Die heute im Zuge einer Pressekonferenz präsentierte Rechtsstudie zur "Waldvernichtung in Ohlsdorf" bestätigt die NEOS-Kritik in Sachen Raumordnung.
Anhand der Studie zeigt Umweltlandesrat Kaineder erhebliche Mängel im Verfahren rund um die Causa Ehrenfeld II auf und stellt sogar die Rechtswidrigkeit des Bewilligungsbescheides in den Raum.
NEOS Klubobmann-Stv. Julia Bammer hierzu: "Ohlsdorf ist leider ein besonders trauriges Paradebeispiel, wie zahnlos die Verfahren und Aufsichtsbehörden in Oberösterreich sind und wie willkürlich die Gemeinden in Sachen Raumordnung handeln können. Es ist bekannt, dass in Ohlsdorf Parteifreunden und deren Wünschen der Vorrang über sämtliche allgemeinen Interessen gewährt wurde."
Der Einschätzung der Studie und des Umweltlandesrats, dass die bestehende Rechtslage "Wälder nicht vor willkürlicher Zerstörung schützen würde", geben NEOS vollinhaltlich Recht. Erst zuletzt hatte eine NEOS Anfrage an den für Raumordnung zuständigen Landesrat Achleitner die rechtlichen Grauzonen im Raumordnungsverfahren wieder verdeutlicht: "Die begründete Interessenabwägung, die auch im Zusammenhang mit dem Betriebsbaugebiet Ohlsdorf ausschlaggebend war, öffnet der Willkür leider oft Tür und Tor. Die Bezugnahme auf höchstgerichtliche Entscheidungen in diversen Einzelfällen und enorme planerische Handlungsspielräume der Gemeinden führen die Aufsicht letztlich oft ad absurdum. Eine objektive Aufsicht durch das Land und seine Expert:innen greift ohnehin nicht mehr, wenn die Gemeinden mit nicht zu Ende gedachten Interessenabwägungen jegliche Bescheide begründen. Hier ist ein schärferes Raumordnungsgesetz und ein verstärktes Schulungsangebot des Landes für Gemeinderät:innen im Raumordnungsrecht gefragt, um ein Ohlsdorf 2 zu verhindern!", fügt Bammer hinzu.
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Sofortige Veröffentlichung von Prüfberichten
"Es ist bedauerlich, dass die Chance auf mehr Transparenz durch die sofortige Veröffentlichung der Prüfberichte vertagt wurde."
Ende von Regierungsinseraten in parteinahen Medien
„Es darf nicht sein, dass öffentliche Gelder dazu genutzt werden, Medien für politische Zwecke zu beeinflussen."