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NEOS zu OGH-Entscheidung: Bringt 110 kV endlich unter die Erde!

Doppelbauer/Eypeltauer: „Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes im Fall der geplanten 110 kV Trasse von Kirchdorf nach Vorchdorf zeigt, dass eine Erdkabellösung im Interesse der Versorgungssicherheit, der Umwelt, der Anrainer_innen und des Wirtschaftsstandortes unumgänglich ist. Oberösterreichs Landesregierung und Energieversorger müssen endlich im 21. Jahrhundert ankommen und an internationale Standards aufschließen!“  

Nachdem der Oberste Gerichtshof urteilte, dass bei Enteignungen nicht nur die Grundbesitzer_innen unterhalb der Freileitungstrasse entschädigt werden müssen, sondern auch Eigentümer_innen deren Grundstücke an Stromleitungstrassen angrenzen, sieht sich NEOS Nationalratsabgeordnete Karin Doppelbauer einmal mehr in ihren Forderungen bestätigt. „Freileitungen stellen erhebliche Eingriffe in die Natur und den Lebensraum von Mensch und Tier dar. Zudem sind Freileitungen weder wirtschaftlicher noch ausfallssicherer als Erdleitungen“, so Doppelbauer.   

„Die Energiewirtschaft und die oberösterreichische Landespolitik haben 110 kV Erdkabel mit dem Argument, diese seien teurer als die Freileitungsvariante, lange vom Tisch gewischt“, so Doppelbauer. Das jüngste OGH Urteil zeige nun deutlich auf, dass dies nicht der Fall sei und der Bau von 110 kV-Freileitungen mit erheblichen Zusatzkosten verbunden seien. „Das Urteil muss als Wendepunkt in der oberösterreichischen Energiepolitik verstanden werden. Oberösterreichs Energielandesrat und die Netz OÖ müssen das Urteil zum Anstoß für eine fundamentale Umkehr in ihrer Energiepolitik verstehen“, so NEOS OÖ Landessprecher Felix Eypeltauer, der einmahnt, die Entscheidung der unabhängigen Gerichte zu respektieren. 

Karin Doppelbauer setzt sich seit Langem auch auf Nationalratsebene für eine Erdkabellösung ein und hat eine Petition im Nationalrat betreffend „Verpflichtende Erdkabel für 110 kV Leitungen“ eingebracht. Diese kann auf der Website des Parlaments von der Öffentlichkeit unterstützt werden.

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