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LRH-Bericht zu Rechts-und Beratungsleistungen in der OÖG und KUK: Handlungsbedarf bei Vergabeverfahren

„Jedes Unternehmen, das verantwortungsvoll und nachhaltig arbeitet, gibt sich selbst klare Regeln, damit teure Freunderlwirtschaft und eine zu einseitige Beratung vermieden werden."

"Als öffentliche Auftragsgeber haben OÖG und KUK eine hohe Verantwortung. Die Prüfung des LRH macht klar, dass OÖG und KUK bei Auftragsvergabeverfahren im Bereich der Beratungen gerade bei den Standards dringend nachbessern müssen. Bei einem Auftragswert von bis zu 10.000 Euro teilweise keine Angebote und bei Aufträgen von bis zu 50.000 Euro oft gar keine Vergleichsangebote einzuholen, öffnet Tür und Tor für Freunderlwirtschaft und wird der Verantwortung im Umgang mit wertvollem Steuergeld in keinem Fall gerecht. Die Prüfung zeigt auch, dass schon jetzt zu viele ‚Exklusivrechte’ im Bereich der Beratungsaufträge vorliegen und einige Mitglieder des Aufsichtsrates gleichzeitig Gesellschafter:innen jener Beratungsunternehmen sind, die die höchsten Beratungsbezüge bekommen. Wir unterstützen deshalb die Forderungen des Landesrechnungshofes, wonach es bessere Standards bei Vergabeverfahren braucht und zudem geprüft werden soll, wo durch eigene Leistungserbringung eine externe Beratung substituiert werden kann. Es geht immerhin um fast 9 Millionen Euro für Berater:innenleistungen“, sagt der Vorsitzende des Kontrollausschusses und NEOS-Klubobmann Felix Eypeltauer zum heute veröffentlichten LRH-Bericht zu Rechts-und Beratungsleistungen in der Oö. Gesundheitsholding GmbH und der Kepler Universitätsklinikum GmbH.

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