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Landtagswahl
OÖ 2027

Informationen zum Listenerstellungsprozess

Die Bewerbungsphase für die NEOS-Vorwahl zur Landtagswahl Oberösterreich 2027 ist beendet.

Vielen Dank an alle Bewerber:innen für das große Interesse!

Alle Informationen zum weiteren Ablauf der Vorwahl findest du auch hier.

Die Schritte zur Liste

1

Bewerbungsphase

Um an der Listenerstellung zur Landtagswahl als Kandidat:in teilzunehmen, musst du alle erforderlichen Unterlagen zwischen Dienstag, dem 28.07.2026, 12:00 Uhr bis Donnerstag, 20.08.2026, 12:00 Uhr an das Landesbüro übermitteln. Dafür steht ab Beginn der Bewerbungsfrist ein Formular auf dieser Seite bereit.

2

Erstelle dein Profil auf der NEOS Vorwahl Plattform 

Teil des Vorwahlprozesses ist auch die Erstellung eines Profils für den Online Dialog auf unserer Vorwahl Plattform (vorwahl.neos.eu), bei dem interessierte Bürger:innen allen Kandidat:innen Fragen stellen können. Den Link dafür erhältst du nach Übermittlung deiner Bewerbungsunterlagen.

3

Bestätigung durch das Landesteam 

Wie bei NEOS üblich, wird das Landesteam am 22.08.2026 über die Zulassung der Kandidat:innen entscheiden.

4

Online-Dialog

Der Online Dialog findet von Dienstag, dem 25.08., 12:00 Uhr bis Donnerstag, dem 03.09.2026, 12:00 Uhr statt. Um Fragen beantworten zu können und dich vorzustellen, musst du als Kandidat:in dein Kandidat:innen-Profil auf der Vorwahlplattform einrichten.

5

Öffentliche Online-Vorwahl

Von Freitag, dem 04.09., 12:00 Uhr bis Freitag, dem 18.09.2026, 12:00 Uhr findet die erste Vorwahlstufe statt: die öffentliche Online-Vorwahl. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie  in Oberösterreich ihren Hauptwohnsitz haben.

6

Votum des Landesteams und des Bundesvorstands 

Den zweiten Schritt der Vorwahl begeht das Landesteam gemeinsam mit dem Bundesvorstand, die am Donnerstag, dem 24.09.2026, in der zweiten Stufe vorwählen. Das Ergebnis dieser Vorwahlstufe wird – wie alle weiteren Ergebnisse – auf unserer Vorwahlseite vorwahl.neos.eu online gestellt. Sobald das Ergebnis verfügbar ist, wirst du von uns informiert.

7

Landesmitgliederversammlung 

Die dritte und letzte Vorwahlstufe des Listenerstellungsprozesses zur Landtagswahl wird bei der NEOS Oberösterreich Landesmitgliederversammlung von unseren Mitgliedern am Samstag, dem 26.09.2026, gewählt. Genauere Informationen und eine Einladung zur Landesmitgliederversammlung folgen noch.

Häufig gestellte Fragen

Es freut uns, dass du dich für Vorwahlen bei NEOS interessierst. Du kannst daran entweder als interessierte:r Bürger:in den Kandidat:innen Fragen stellen, als Vorwähler:in die Liste aktiv mitgestalten und Punkte vergeben oder als Kandidat:in teilnehmen.

Die Erstellung von Kandidat:innenlisten für Wahlen wird bei NEOS immer nach einem mehrstufigen Vorwahlverfahren durchgeführt. Im dreistufigen Verfahren sind das Stufe 1: Öffentliche Vorwahl, Stufe 2: Votum durch Vorstand und Landesteam und Stufe 3, das Mitgliedervotum. 

Die NEOS Vorwahl als interessierte:r Bürger:in

Im Rahmen des Vorwahlprozesses haben interessierte Bürger:innen die Möglichkeit, Kandidat:innen während des Online Dialogs Fragen zu stellen.
Voraussetzung:

Erfolgreiche Registrierung unter vorwahl.neos.eu

Die NEOS Vorwahl als Vorwählen:in

Du möchtest unsere Liste aktiv mitgestalten? Während der ersten Vorwahlstufe kann jede:r interessierte Bürger:in die NEOS Liste als Vorwähler:in mitgestalten. Um bei der Listenerstellung für Oberösterreich mitzuwählen, musst du deinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben und mindestens 16 Jahre alt sein. Jedenfalls ist eine Registrierung unter vorwahl.neos.eu erforderlich, der Nachweis der Identität und die Prüfung, ob du wahlberechtigt ist (wird von NEOS durchgeführt). Nähere Informationen dazu findest du in der Satzung .
Voraussetzungen:

Erfolgreiche Registrierung unter vorwahl.neos.eu

Erfolgreiche Verifizierung (wenn du auf deinen Account klickst steht unter "Verifzierungsstatus" "wahlberechtigt")

Die NEOS Vorwahl als Kandidat:in 

Bei uns kann sich jede:r interessierte:r Bürger:in für einen Listenplatz auf einer NEOS Liste für die Landtagswahl in Oberösterreich 2027 bewerben. Ganz unabhängig davon, ob er oder sie Mitglied bei NEOS ist. Voraussetzungen für eine Kandidatur sind die österreichische Staatsbürgerschaft und das Mindestalter von 16 Jahren, eine fristgerechte Bewerbung und die Zulassung durch das NEOS Oberösterreich Landesteam

Die Erstellung der Kandidat:innenlisten findet bei NEOS in einem transparenten, dreistufigen Vorwahlverfahren statt. Wir sind der Überzeugung, dass es in der Politik mehr Menschen aus der Mitte der Gesellschaft braucht. Deshalb stehen unsere Vorwahlen auch allen Bürger:innen offen.

Kandidatur

Voraussetzungen für eine Kandidatur sind die österreichische Staatsbürgerschaft, ein oberösterreichischer Hauptwohnsitz und das Mindestalter von 18 Jahren, eine fristgerechte Bewerbung und die Zulassung durch das NEOS Oberösterreich Landesteam.


Persönliches Vorwahlprofil

Nach der Übermittlung der Unterlagen erhalten alle Kandidat:innen Zugangsdaten zur Einrichtung ihrer persönlichen Vorwahlprofile. Unter vorwahl.neos.eu können sie sich Wähler:innen präsentieren und anschließend im Online Dialog Fragen von interessierten Bürger:innen beantworten.

Stufe 1 - Öffentliche Vorwahl

Die Vergabe von Punkten erfolgt direkt über unsere Vorwahlplattform. Vorwahlberechtigt ist dabei grundsätzlich jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet und den Hauptwohnsitz in Oberösterreich hat. 

Die Registrierung zum/zur Vorwähler:in ist jederzeit unter vorwahl.neos.eu möglich. Die Anzahl der erzielten Stimmen in der öffentlichen Online-Vorwahl wird durch die Anzahl der teilnehmenden Wähler:innen dividiert, das Ergebnis bildet den „Bürger:innenvorschlag“.

Stufe 2 - Vorstand & Landesteam

In der zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens erstellt das Landesteam einen Vorschlag, über den die Mitglieder des (Bundes)Vorstands abstimmen. Das Ergebnis der Stufe 2 ist der „Vorstandsvorschlag“.

Stufe 3 - Landesmitgliederversammlung

Im Rahmen einer Landesmitgliederversammlung werden von allen NEOS Oberösterreich Mitgliedern Punkte an die Kandidat:innen vergeben. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der Mitgliederversammlung wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den „Mitgliedervorschlag“.

Das Ergebnis der Liste

Die gewichteten Punkte aus den drei Stufen werden addiert und die Kandidat:innen entsprechend gereiht. Daraus ergibt sich die NEOS-Liste für die Landtagswahl in Oberösterreich 2027.
 

Nein. Die Mitgliedschaft bei NEOS ist keine Voraussetzung, um in der Vorwahlstufe 1 Punkte zu vergeben.

Grundsätzlich jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich hat. 

Um in der öffentlichen Vorwahl Punkte vergeben zu können, sind eine Registrierung als Vorwähler:in sowie die Verifizierung des Vorwähler:innen-Accounts Voraussetzung.

Wir freuen uns sehr, dass du erneut als Vorwähler:in oder als Kandidat:in bei einer NEOS Vorwahl teilnimmst. Um sicherzustellen, dass nur jene Personen abstimmen können, die für die jeweilige Vorwahl berechtigt sind, hat das Landesteam gestgelegt, wie lange die zuletzt durchgeführte Verifizierung zurückliegen darf. In diesem Fall sind das 6 Monate. Dadurch verliert die Verifizierung nach 6 Monaten ihre Gültigkeit und du musst dich erneut verifizieren. Ob das in deinem Fall notwendig ist, siehst du auf deiner Profilseite unter “Verifizierungsstatus”.

Du musst dich auf dieser Plattform registrieren und deinen Account verifizieren lassen. Ob du verifiziert bist, siehst du, wenn du rechts oben deine Initialen anklickst, „Account“ auswählst und deinen Verifizierungsstatus prüfst: 

  • „nicht verifiziert“: du musst den Verifizierungsprozess starten und dein Profil mittels E-ID (Digitales Amt), Ausweisupload oder persönlich in einer NEOSphäre verifizieren.
  • „Warte auf Dokumentenprüfung“: du hast bereits Unterlagen eingereicht und wir überprüfen im Hintergrund deine Wahlberechtigung.
  • „Identität bestätigt (manuelle Überprüfung der Wahlberechtigung läuft)“: wir prüfen im Hintergrund, ob du wahlberechtigt bist (innerhalb weniger Stunden, nachdem du deine Identität bestätigt hast).
  • „Adresse bestätigt (manuelle Überprüfung der Wahlberechtigung läuft)“: wir prüfen im Hintergrund, ob du wahlberechtigt bist (innerhalb weniger Stunden, nachdem du deine Adresse bestätigt hast).

Du unterstützt diesen Prozess am besten, indem du deine Daten genauso angibst, wie sie auch in der Wählerevidenz zu finden sind. Bei Fragen wende dich gerne an vorwahl@neos.eu.
 

Wenn du verifiziert bist, wähle aus dem Menüpunkt „Vorwahlen“ die Wahl aus, an der du als Vorwähler:in teilnehmen willst. Wenn das Abstimmungsfenster offen ist, siehst du den Button „Jetzt wählen“ rechts oben. Über diesen Button kommst du direkt zur Wahl und kannst Punkte vergeben.

Der erste Schritt besteht darin, dass du dich hier registrierst . Bitte gib genau jene Daten an, die offiziell von dir in der Wählerevidenz gespeichert sind (zweiter Vorname, kein Spitzname, …). Du benötigst für die Registrierung jedenfalls eine eigene E-Mail-Adresse.

Um sicherzustellen, dass jede:r Wähler:in nur eine einzige Stimme abgibt (one person, one vote), müssen wir in einem weiteren Schritt deine Identität und deine Wahlberechtigung überprüfen.

Bestätigung der Identität

Zur Bestätigung deiner Identität stehen mehrere Möglichkeiten zur Wahl. Entweder du nutzt die eID (Digitales Amt, vormals "ID Austria"), lädst deine Dokumente hoch oder kommst persönlich mit einem Ausweis in einer unserer NEOSphären vorbei.

Bestätigung deiner Wahlberechtigung

  • eID (Digitales Amt, vormals "ID Austria")

Wenn du eID als Verifizierungsmethode gewählt hast, müssen wir im Hintergrund noch deine Staatsbürgerschaft überprüfen. Denn leider werden hier keine Informationen zu deiner Staatsbürgerschaft übermittelt. Dies erfolgt durch einen automatischen Abgleich mit der Wählerevidenz. Dafür müssen deine eingegebenen Informationen mit jenen der Wählerevidenz ganz genau übereinstimmen. Wenn alle Daten korrekt sind, schalten wir dich innerhalb weniger Stunden frei. Wenn uns noch Informationen fehlen, melden wir uns bei dir unter deiner angegebenen E-Mail-Adresse.

  • Dokumente-Upload

Lade über unsere Website ein qualitativ hochwertiges Foto oder einen Scan deines gültigen Reisedokumentes (Reisepass oder Personalausweis) hoch. Wir kontrollieren deine Daten und schalten dich, wenn alle Daten korrekt sind, innerhalb weniger Stunden frei. Wenn uns noch Informationen fehlen, melden wir uns bei dir unter deiner angegebenen E-Mail-Adresse.

  • Persönlich mit Ausweis

Komm mit deinem gültigen Pass oder deinem Personalausweis bei uns vorbei! Die Öffnungszeiten der NEOSphäre in Oberösterreich erfährst du unter oberoesterreich.neos.eu! Bitte ruf unbedingt mindestens 2 Werktage, bevor du vorbeikommst, an! Wir überprüfen anhand deines Dokuments deine Wahlberechtigung und schalten dich (in der Regel innerhalb weniger Stunden) frei.

Der erste Schritt besteht darin, dass du dich unter vorwahl.neos.eu registrierst . Bitte gib genau jene Daten an, die offiziell von dir in deinem Reisedokument gespeichert sind (zweiter Vorname, kein Spitzname, …). Du benötigst für die Registrierung jedenfalls eine eigene E-Mail-Adresse.

Um sicherzustellen, dass jede:r Wähler:in nur eine einzige Stimme abgibt (one person, one vote), müssen wir in einem weiteren Schritt deine Identität und deine Adresse überprüfen.

Bestätigung deiner Identität

Zur Bestätigung deiner Identität stehen mehrere Möglichkeiten zur Wahl. Entweder du nutzt die eID (Digitales Amt, vormals "ID Austria"), lädst deine Dokumente hoch oder kommst persönlich mit einem Ausweis in unserer NEOSphäre in Linz vorbei.

Bestätigung deiner Wahlberechtigung

  • eID (Digitales Amt, vormals "ID Austria")

Verifiziere dich mithilfe deiner e-ID. Leider werden hier noch keine Informationen zu deinem Hauptwohnsitz übermittelt. Dafür musst du uns noch eine Meldebestätigung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, übermitteln. Dies kannst du über den Dokumente-Upload erledigen oder indem du uns die Meldebestätigung an vorwahl@neos.eu übermittelst.

  • Dokumente-Upload

Lade über unsere Website ein qualitativ hochwertiges Foto oder einen Scan deines gültigen Reisedokumentes (Reisepass oder Personalausweis) sowie eine Meldebestätigung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, hoch. Wir kontrollieren deine Daten und schalten dich, wenn alle Daten korrekt sind, innerhalb weniger Stunden frei. Wenn uns noch Informationen fehlen, melden wir uns bei dir unter deiner angegebenen E-Mail-Adresse.

  • Persönlich mit Ausweis und Meldezettel

Komm mit deinem gültigen Pass oder deinem Personalausweis bei uns vorbei! Die Öffnungszeiten der NEOSphäre in Oberösterreich erfährst du unter oberoesterreich.neos.eu! Bitte ruf unbedingt mindestens 2 Werktage, bevor du vorbeikommst, an! Wir überprüfen anhand deines Dokuments deine Wahlberechtigung und schalten dich (in der Regel innerhalb weniger Stunden) frei.

Ja, du kannst zu folgenden Zeiten persönlich mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis und einem maximal 6 Monate alten Meldezettel bei uns vorbeikommen:

NEOSphäre Linz, Rudigierstraße 3, 4020 Linz: Mo-Do 09-15 Uhr

NEOSphäre Gmunden, Salzfertigergasse 4, 4810 Gmunden: Termin auf Anfrage

Wenn du verifiziert bist und das Abstimmungsfenster offen ist, kannst du zweimal abstimmen:

Im ersten Schritt wählst du eine Person aus dem Feld der Kandidat:innen für den Listenplatz eins aus.

Im zweiten Schritt kannst du Punkte an Kandidat:innen für die weiteren Listenplätze geben. Dabei gibst du 5 Punkte an deine Favoritin / deinen Favoriten, der nächsten Person 4 Punkte, der nächsten 3 Punkte, der nächsten 2 Punkte und ein letztes Mal 1 Punkt. Gesamt kannst du also 15 Punkte vergeben.

ACHTUNG: Du musst alle 15 Punkte in der beschriebenen Reihenfolge vergeben.

Am Ende der Vorwahlstufe 1 wird die Gesamtpunktezahl der Kandidat:innen für den Listenplatz 1 durch die Anzahl der teilgenommenen Vorwähler:innen dividiert und das ergibt den Punktezwischenstand für den Spitzenkandidaten bzw. die Spitzenkandidatin.

Analog dazu wird die Gesamtpunktezahl der Kandidat:innen für die weiteren Listenplätze durch die Anzahl der teilgenommenen Vorwähler:innen dividiert, woraus sich der Punktezwischenstand aller weiteren Kandidat:innen ergibt.

Um unsere Kandidat:innen besser kennenzulernen und Fragen zu stellen, registriere dich direkt hier.

Einwilligung zur Kontaktierung durch NEOS

Wenn du dich im Rahmen deiner Registrierung bereit erklärst, dass NEOS (Partei, Parlamentsklub und NEOS LAB) dir nach dem Ende der Vorwahl Informationen zukommen lassen darf, speichern wir die von dir angegebenen Daten in unserer Kontaktdatenbank (NEOS CRM). Ausführliche Informationen zu Verarbeitung von Daten durch NEOS findest du auf unserer Seite https://www.neos.eu/datenschutz.

Daten werden nur im Rahmen des Vorwahlprozesses zur Verfügung gestellt

Wenn du uns deine Daten ausschließlich für die Teilnahme an einem Vorwahlprozess zur Verfügung stellst, verbleiben sie in der eigenen Datenbank von vorwahl.neos.eu und werden nicht mit anderen Systemen von NEOS verknüpft. Ausgenommen davon sind Mailings, die wir im Zuge des Vorwahlprozesses verschicken, um dich über die Vorwahl und einzelne Schritte im Rahmen der Verifizierung zu informieren. Dafür verwenden wir deinen Namen, Vornamen sowie deine Mailadresse und verarbeiten sie über unser Newslettertool Cambuildr (siehe dazu die Datenschutzerklärung von Cambuildr).

Du kannst alle deine Daten auf vorwahl.neos.eu jederzeit selbstständig löschen - gehe dazu auf https://vorwahl.neos.eu/user/userdata und klicke auf Account löschen – oder uns per Mail (vorwahl@neos.eu) kontaktieren, damit wir die Löschung deiner Daten vornehmen.

Deine Ansprechperson bei weiteren Fragen

Doris Nentwich-960x960

Doris Nentwich

Landesgeschäftsführerin