„Die Gebarung bzw. die Tätigkeiten der COFAG sind vom Interpellationsrecht ausgenommen“, wiederholt Doppelbauer die Anfragenbeantwortung aus dem Finanzministerium. „So wie wir das aus der Anfragenbeantwortung entnehmen, ist die COFAG daher nicht nur der parlamentarischen Kontrolle entzogen, sondern auch einer Rechnungshofprüfung nicht zugänglich“, erklärt Doppelbauer.
„Die Beantwortung überrascht sehr, denn August Wöginger hat im Nationalrat seit Anfang der Krise behauptet, dass die COVID-Finanzierungsagentur des Bundes unter der Kontrolle des Rechnungshofes stünde und dass der Rechnungshof als Kontrollinstrument des Parlaments die Covid Maßnahmen kontrollieren würde“, so Doppelbauer. Durch die Anfragenbeantwortung sei belegt, dass Wögingers Aussagen nicht stimmten.
Die Forderung der Opposition nach einem Budgetunterausschuss zur begleitenden parlamentarischen Kontrolle sei von türkis-grün bis zuletzt in Abrede gestellt worden. „Die Regierung hat ein Scheinkonstrukt gebaut mit dem 15 Milliarden Euro an Steuergeldern an der parlamentarischen Kontrolle vorbeischlawinert werden. Es braucht unbedingt einen begleitenden Budgetunterausschuss, um die Vergabe der Gelder transparent zu gestalten“, so Doppelbauer abschließend.