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„Freitesten“-Novelle zum Epidemiegesetz

Felix Eypeltauer
Felix Eypeltauer

Statt auf ein niederschwelliges und wiederholtes Testangebot zu setzen, will die Bundesregierung nun in nur wenigen Tagen die Novelle zum Epidemiegesetz durchpeitschen. Der Gesetzesentwurf welcher – wieder einigen ausgewählten Medien VOR dem Parlament vorlag, ist aus Sicht der NEOS – ein neuerlicher, offensichtlich verfassungswidriger Willkürakt, der keinen soliden gesetzlichen Rahmen bietet. Neben anderem ist es genau dieses wiederholte Vorgehen der Bundesregierung, das den von NEOS anfangs begrüßten und geforderten Schulterschluss verunmöglicht: „Mit Blick auf das mehrmalige gravierende Versagen der Bundesregierung bei COVID-Verordnungen wir ein solches neuerliches Vorgehen keinesfalls dulden“, sagt NEOS OÖ-Landessprecher und Nationalratsabgeordneter Felix Eypeltauer. Die Substanz eines Gesetzes müsse vom Nationalrat beraten, bearbeitet und beschlossen werden, statt nun wieder in einer Hauruck-Aktion de facto vom Minister im Alleingang erlassen werden, so Eypeltauer weiter.

Bevölkerung trägt Maßnahmen nicht mehr mit – das Resultat erratischer, intransparenter Kommunikation und Maßnahmen

„Statt mit verfassungsrechtlich fragwürdigen, zwangsähnlichen Maßnahmen zu arbeiten, sollte die Bundesregierung sich endlich besinnen, dass auf Augenhöhe erklärte und nachvollziehbare Maßnahmen eine höhere Compliance hervorrufen und die solidere Strategie sind“, fordert Eypeltauer. Er will ein niederschwelliges und wiederholbares Testangebot. Minister Anschober missachte nicht nur wiederholt den Parlamentarismus und gefährde gemeinsam mit Kanzler Kurz die Demokratie, sondern verspiele das wichtigste Gut, nämlich Vertrauen und Befürwortung der Bevölkerung, die die Maßnahmen schließlich tragen muss. „Der von Gesundheitsminister Anschober gefertigte Gesetzesentwurf ist vage und unspezifisch, lässt sogar entscheidende Teile offen. Er bleibt unklar, enthält verfassungswidrige Verordnungen und ist an Willkür nicht zu überbieten, so Eypeltauer kopfschüttelnd ob des abermaligen legistischen Bauchflecks des sichtlich überforderten Gesundheitsministers. 

Gerade Krisenzeiten brauchen korrekte parlamentarische Prozesse – dafür sind sie gemacht und vorgesehen

Mit Blick auf das mehrmalige gravierende Versagen der Bundesregierung bei Covid-Verordnungen werden NEOS ein solches neuerliches grobes Fuhrwerken nicht duldenEypeltauer: „Der Spielraum für die Verordnung des Ministers muss im Epidemiegesetz stets klar definiert sein. Wesentliche Fragen, von denen die praktische Umsetzung genauso wie die Sinnhaftigkeit des Gesetzes abhängen, können nicht im Nachhinein und nach Erlass der Gesetzesnovelle präzisiert werden. Dieses grobe Fuhrwerken hebelt die gewählten Volksvertreter_innen und den Parlamentarismus aus“.

Folgende drei Punkte sind für NEOS unerlässlich 

1 Teststrategie 

Anerkannte Tests müssen so einfach, flexibel und individuell zugänglich sein, wie möglich. Niemand darf aufgrund fehlender Gelegenheit zum Test in seiner Freiheit eingeschränkt werden. Deshalb müssen Tests auch in Apotheken, bei niedergelassenen Ärzten, in Betrieben sowie von Veranstaltern von dazu ausgebildetem Personal durchgeführt und bescheinigt werden können.

248-Stunden-Begrenzung

Diese Teststrategie ermöglicht es auch erst, die Gültigkeit eines negativen Tests mit den virologisch sinnvollen 48 Stunden zu begrenzen. Somit werden sowohl unüberwindbare Testhürden als auch ein falsches Sicherheitsgefühl der Getesteten vermieden. In der derzeit vorgesehenen Variante werden tagealte Tests anerkannt, was virologisch völlig unsinnig und damit einmal mehr inkonsequent ist.

3 Quarantäne oder Betretungsverbot

Personen, die die Möglichkeit der freiwilligen Tests nicht in Anspruch nehmen, dürfen nicht mit einer umfassenden Quarantäne oder Betretungsverboten belegt werden. Es dürfen nur die bisher bekannten Einschränkungen und Vorschriften (zB. Einkauf mit Maske, Kontaktreduktion…) verlangt werden. Darüber hinaus gehende zwangsähnliche Maßnahmen können mit der Bundesverfassung nicht vereinbar sein.

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